Beratung

Schuldnerberatung   

Immer dann

… wenn die Ausgaben höher wie die Einnahmen sind und erste Zahlungsschwierigkeiten auftreten.

… wenn die laufenden Verpflichtungen und Rechnungen immer mehr werden und eine Überschuldung droht. Ganzheitliche Beratung, Ist-Analyse, Vernetzung, Schuldner- und Verbraucherschutz, Sanierungskonzept, Hilfe und Unterstützung bei der Umsetzung, Verhandlungen mit Gläubigern, Konsolidierungsmaßnahmen, Nachhaltigkeit durch lange Nachbetreuungszeit.

Insolvenzberatung
   Führen wir durch

… wenn eine Überschuldungssituation eingetreten ist.

… erst wenn mit unserer Hilfe keine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern möglich ist, wird ein Insolvenzverfahren beantragt. Seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung ist die SCHULDNERHILFE in Niedersachsen e.V. als geeignete Insolvenzberatungsstelle gemäß § 305, Absatz 1.1 der Insolvenzordnung (InsO) vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim anerkannt. Ausstellung einer Bescheinigung für ein Pfändungsschutzkonto nach § 850 k Abs. 5 ZPO

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